| KFZ-Versicherung wechseln?
Auto - Versicherungs - Wechsel der PKW-Versicherung zum Jahresende Sie können in der Regel zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige Autoversicherung oder KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat - Ihre Kündigung muss somit bis zum 30.11. bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Beitragserhöhung in der Autoversicherung
Ab Zugang einer Beitragserhöhung zur Autoversicherung haben Sie einen Monat Zeit, sich
einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen.
Freie Werkstattwahl in der Auto oder PKW - Versicherung
Die freie Werkstattwahl in der Beitragsberechnung zur Autoversicherung ist insbesondere für Sie als Autofahrer geeignet, wenn Sie einen Neuwagen haben, der sicherungsübereignet wurde (Finanzierung oder Leasing) und die damit an ein Händlernetz gebunden sind.
Die Auto Haftpflicht und Kasko Versicherung oder KFZ Tarife ohne die freie Werkstattwahl sind in der Regel etwas günstiger als die Autoversicherung´s Kasko und Teilkasko - Tarife der selben Versicherungsgesellschaft mit freier Werkstattwahl.
Achtung im Beitragsvergleich zur Autoversicherung was ist Ihnen wichtig!!
Fahrzeugalter Vollkasko oder Teilkasko?
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz verringern, gehen Sie berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtung eines Schadenfreiheitsrabattes. Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 (€) bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 (€) bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel.
Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich
eine Vertragsveränderung lohnt. Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach
4 Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein Fahrzeug ist
jetzt im fünften Jahr noch 10.000 (€) Wert.
Nehmen wir weiter an, dass der betreffende Kunde nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellt
und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Mit den Reparaturkosten
von z.B. 5.000 (€) steht er dann alleine da.
Unser Tipp zur Vollkasko - Teilkasko Versicherung: Ermitteln Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Versicherungsschutz ist wichtig, wenn ein angenommener Totalschaden ein finanzielles Risiko darstellt.
Insassenunfall-Versicherung in der Autoversicherung J a oder nein ?
Im Schadenfall ist immer die bestmögliche Absicherung gut. Die Insassenunfall-Versicherung
war früher das Lieblingskind von Versicherungsvertretern und Verbraucherschützern. Zwischenzeitlich ist sie nicht mehr so verbreitet wie früher.
Insassenunfall-Versicherung Autohaftpflicht sind:
Der Fahrer hat die Möglichkeit, seine Mitfahrer zu versichern und kann dadurch, unabhängig von der Leistung der KFZ - Haftpflicht - Versicherung, Zahlungen an eine
durch ihn geschädigte Person leisten. Falls sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis
oder durch höhere Gewalt ereignet, leistet die Haftpflicht-Versicherung nicht.
Argumente gegen eine Insassenunfall-Versicherung in der Autohaftpflicht sind:
Es handelt sich nur um eine Teilabdeckung - sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug - eine eigene Unfall-/ Familienunfall- Versicherung gilt immer, also rund um die Uhr, auf dem gesamten Erdball und somit auch im Auto. Im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung können auch Familienmitglieder Ansprüche gegen die Haftpflicht-Versicherung des Versicherungsnehmers geltend machen.
Auslandsreisen - Autoversicherung
Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes, des weiteren enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.
Londoner Abkommen - Grundlage für das Grüne - Karte - System
ist das so genannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte
Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die
Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen Teilstaaten
des ehemaligen Jugoslawien gelten Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Leistungen bei Unfall im Ausland
Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. Der
Ärger ist also vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in
Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen - oder Anwaltskosten. Sehr oft unzureichend sind die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht in Ihrem Urlaubsland.
Wir empfehlen Ihnen :.. sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern!
Immer ins Gepäck: Grüne Versicherungskarte und Europäischer Unfallbericht.
Fahrzeugwechsel in der Autoversicherung - Kündigung - Hinweis
Mit Kauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug PKW können Sie das Auto mit der Doppelkarte bzw. und jetzt eines anderen Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer übernommen.
Wichtig bei einer Kündigung: Wenn Sie im Laufe des Jahres 200X zur Versicherung XXL gewechselt sind und nun zum 01.01.200X+1 zur Gesellschaft YYL wechseln, kann es sein, dass Sie von Versicherer XXL eine Abrechnung nach dem so genannten Kurztarif zur Autoversicherung erhalten. Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist - läuft der Vertrag weniger als ein Jahr, bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine Nachzahlung aufgebrummt.
Sind die Leistungen bei der Autoversicherung denn immer gleich?
Die Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften - Anbieter also den Versicherungs - Unternehmen unterscheiden sich enorm. Jeder Versicherungs - Anbieter bietet andere Extras und Highlights in der Autoversicherung. In unserem Beitragsvergleich zur der Autoversicherung können Sie die einzelnen Leistungspunkte der Anbieter oder Versicherungsunternehmen sehen.
Gibt es Besonderheiten bei der Autoversicherung für Ihren Zweitwagen?
Es gibt Anbieter Versicherungsunternehmen, bei denen der Zweitwagen in der Autoversicherung den gleichen Beitragssatz bekommt wie der Erstwagen. Das lohnt sich natürlich gewaltig. Sie finden diese Anbieter natürlich im Vergleich zur Autoversicherung. Die Einstufung eines Zweitwagens in die richtige Schadenfreiheitsklasse - Zweitwagenregelung bedeutet für Sie folgendes:
Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens bzw. eines Zweitwagen.
Die Zweitwagenregelung im Detail:
Das anzumeldende KFZ in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der
Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens Schadensfreiheitsklasse (SFK 1/2) eingestuft ist.
Dieser Umstand kann dazu genutzt werden, Ihren Kindern einen günstigeren Einstig in die Autoversicherung zu ermöglichen, wenn das Fahrzeug auf Sie als die Eltern angemeldet werden kann. Normalerweise ist die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SFK 1/2) 0 vorgesehen.
Die eVB elektronische Versicherungsbestätigung
Ihr Makler VU Zulassungsdienst Autohaus oder wir übermitteln alle erforderlichen Daten von Ihnen als Versicherungsnehmer bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung) - Nummer - eine Art PIN - Nummer - an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt. Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN - Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer oder eVB elektronische Versicherungsbestätigung und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Damit ist der komplette Prozess einer KFZ - Zulassung abgeschlossen.
Die eVB elektronische Versicherungsbestätigung www.eVB-kfz.de können Sie über uns für Ihre Autoversicherung anfordern: Die eVB elektronische Versicherungsbestätigung eVB-kfz
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